{"id":5337,"date":"2020-10-08T17:53:56","date_gmt":"2020-10-08T15:53:56","guid":{"rendered":"https:\/\/vfloberbieber.de\/home\/?page_id=5337"},"modified":"2020-10-08T19:08:53","modified_gmt":"2020-10-08T17:08:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vfloberbieber.de\/home\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5337\" class=\"elementor elementor-5337\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-75ce4fe elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"75ce4fe\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1250303\" data-id=\"1250303\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-51f4dbc elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"51f4dbc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><span style=\"white-space: normal\">SATZUNG des Vereins f\u00fcr Leibes\u00fcbungen e.V. Oberbieber<\/span><\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f7de02e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f7de02e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck<\/h2><p>1. Der in Oberbieber bestehende Sportverein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein f\u00fcr Leibes\u00fcbungen (VfL) e.V.\u00a0Oberbieber\u201c. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und\u00a0der zust\u00e4ndigen Landesfachverb\u00e4nde. Der Verein hat seinen Sitz in Neuwied (Oberbieber). Er ist in\u00a0das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur unter der Nr. 10077 eingtragen.<\/p><p>2. Der Verein mit Sitz in Neuwied-Oberbieber verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctze Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins\u00a0ist die F\u00f6rderung und Erhaltung der Volksgesundheit in diversen sportlichen Belangen, wie Pflege<br \/>des Amateursports, Kinder- und Jugendarbeit, Mutter- und Kindturnen, Pr\u00fcfungen f\u00fcr Sportabzeichen, Behindertensport sowie damit verbundene gesellschaftlich Aktivit\u00e4ten. Der Verein ist selbstlos\u00a0t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die<br \/>satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln\u00a0des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder\u00a0durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p>3. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter, wie\u00a0Mitlieder des Vorstandes, Mitglieder der Abteilungsvorst\u00e4nde, B\u00fcrokr\u00e4fte soweit sie nicht mit\u00a0dem wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb befasst sind, Platzwarte, Betreuer, Assistenzbetreuer im<br \/>Sinne des Betreuungsrechts,\u00a0im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt<br \/>werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tgikeit trifft der Vorstand. Gleiches\u00a0gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<br \/>Diese Satzung kann auch im Internet unter www.vfloberbieber.de eingesehen werden.<\/p><h2>\u00a7 2 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h2><p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p><p>2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.\u00a0Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. \u00dcber die Aufnahme\u00a0entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p><h2>\u00a7 3 Verlust der Mitgliedschaft K\u00fcndigung<\/h2><p>1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserkl\u00e4rung ist\u00a0schriftlich an den Vorstand zu richten.<\/p><p>2. Eine K\u00fcndigung ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zul\u00e4ssig. K\u00fcndigungen k\u00f6nnen auch per E-Mail erfolgen. Eine angeforderte Lesebest\u00e4tigung der\u00a0K\u00fcndigung gilt als K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung. Es erfolgt keine weitere schriftliche K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung.<\/p><p>3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anh\u00f6rung des Beirats, aus dem Verein ausgeschlossen werden:<\/p><p>a) wegen erheblicher Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder grober Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins<\/p><p>b) wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Mahnung<\/p><p>c) wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens<\/p><p>d) wegen unehrenhafter Handlungen<\/p><p>Der Bescheid \u00fcber den Ausschluss ist per Einschreibebrief mit R\u00fcckschein zuzustellen. Mit dem Ausschluss\u00a0erl\u00f6schen alle aus der Vereinszugeh\u00f6rigkeit sich ergebenden Rechte und Anspr\u00fcche. Dem Verein bleibt die\u00a0Eintreibung r\u00fcckst\u00e4ndiger Mitgliedsbeitr\u00e4ge vorbehalten.<\/p><h2>\u00a7 4 Ehrungen<\/h2><p>Ehrungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern erfolgen nach den Richtlinien der Ehrenordnung. Sie wird vom\u00a0Vorstand erlassen. Der Zeitpunkt der Durchf\u00fchrung f\u00fcr die j\u00e4hrlich stattfindende Ehrung ist den einzelnen Abteilungsleitern mindestens zwei Monate vor dem festgelegten Tag durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mitzuteilen. Der\u00a0Zeitpunkt der Durchf\u00fchrung wird vom Vorstand festgelegt.<\/p><h2>\u00a7 5 Beitrage<\/h2><p>1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie au\u00dferordentliche Beitrage werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist viertelj\u00e4hrlich im M\u00e4rz, Juni, September und Dezember f\u00e4llig.<\/p><p>2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p><p>3. Ehrenmitglieder sind von einer Beitragszahlung befreit.<\/p><h2>\u00a7 6 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/h2><p>1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. J\u00fcngere Mitglieder k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen als G\u00e4ste teilnehmen.<\/p><p>2. Bei Abstimmungen in der Jugendversammlung haben alle Mitglieder vom 14. Lebensjahr an Stimmrecht. In der Jugendversammlung erlischt die Stimmberechtigung mit Vollendung des 18. Lebensjahres.<\/p><p>3. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen Mitglieder vom 16. Lebensjahr an.<\/p><h2>\u00a7 7 Ma\u00dfregelungen<\/h2><p>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen des Vorstandes, des Beirates\u00a0oder der Abteilungsleitungen versto\u00dfen, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung des Beirates folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<\/p><p>a) Verweis<\/p><p>b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des\u00a0Vereins.<\/p><p>Der Bescheid \u00fcber diese Ma\u00dfregelung ist per Einschreibebrief mit R\u00fcckschein zuzustellen.<\/p><h2>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/h2><p>Die Organe des Vereins sind:<\/p><p>a) die Mitgliederversammlung<\/p><p>b) der Vorstand<\/p><p>c) der Beirat<\/p><h2>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h2><p>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p><p>2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.<\/p><p>3. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es<\/p><p>a) der Vorstand beschlie\u00dft oder<\/p><p>b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat.<\/p><p>4. Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand und zwar durch Ver\u00f6ffentlichung in den Vereinsaush\u00e4ngek\u00e4sten; hier\u00fcber hinaus soll eine Ver\u00f6ffentlichung in der \u00f6rtlichen Tagespresse \u201eRhein-Zeitung\u201c Ausgabe Neuwied erfolgen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin<br \/>der Versammlung muss eine Frist von 14 Tagen liegen.<\/p><p>5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese\u00a0muss folgende Punkte enthalten:<\/p><p>a) Bericht des Vorstandes und der Abteilungsleitungen<\/p><p>b) Kassenberichte und Berichte der Kassenpr\u00fcfer<\/p><p>c) Entlastung des Vorstandes und des Beirates<\/p><p>d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind<\/p><p>e) Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/p><p>f) Festsetzung der Mitgliederbeitrage und der au\u00dferordentlichen Beitr\u00e4ge, so<br \/>weit eine Neufestsetzung erforderlich ist.<\/p><p>6. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p><p>7. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.\u00a0Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von Zweidrittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p><p>8. \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur\u00a0abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim\u00a0Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn\u00a0die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlie\u00dft, dass sie als Tagesordnungspunkte\u00a0aufgenommen werden. Antrage k\u00f6nnen gestellt werden:<\/p><p>a) von den Mitgliedern<\/p><p>b) von den Abteilungen<\/p><p>c) vom Vorstand bzw. vom Beirat<\/p><p>d) von den Aussch\u00fcssen<\/p><p>Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<\/p><p>9. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder es beantragen<\/p><h2>\u00a7 10 Vorstand<\/h2><p>1. Der Vorstand besteht aus:<\/p><p>a) dem Vorsitzenden<\/p><p>b) dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/p><p>c) dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p><p>d) dem Hauptkassierer<\/p><p>e) dem Jugendleiter<\/p><p>2. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB ist der Personenkreis, welcher in \u00a7 10 Absatz 1 aufgez\u00e4hlt ist. Der Verein kann jedoch nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden, eines\u00a0dieser beiden Mitglieder muss immer der Vorsitzende sein; sollte er verhindert sein, kann seine\u00a0Stelle der stellvertretende Vorsitzende einnehmen. Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein, kann der stellvertretende Vorsitzende nur t\u00e4tig werden, bei Verhinderung des Vorsitzenden.<\/p><p>3. Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes\u00a0und des Beirates. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder\u00a0wenn es drei Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte\u00a0der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Beirat\u00a0berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<\/p><p>4. Zu den Aufgaben des Vorstandes geh\u00f6ren:<\/p><p>a) die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen des Beirates<\/p><p>b) die Bewilligung von Ausgaben<\/p><p>c) Aufnahme, Ausschluss und Bestrafung von Mitgliedern<\/p><p>5. Der Vorstand erledigt alle Aufgaben, deren Behandlung durch den Beirat nicht notwendig ist.<\/p><p>6. \u00dcber die T\u00e4tigkeit des Vorstandes ist der Beirat laufend zu informieren.<\/p><p>7. Alle Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, an allen Versammlungen der Abteilungen, der\u00a0Abteilungsleitungen und der Aussch\u00fcsse beratend teilzunehmen.<\/p><h2>\u00a7 11 Beirat<\/h2><p>1. Zum Beirat geh\u00f6ren:<\/p><p>a) die Mitglieder des Vorstandes<\/p><p>b) die Abteilungsleiter und ein weiteres Mitglied der Abteilungsleitung<\/p><p>2. Der Beirat tritt mindestens zweimal j\u00e4hrlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden geleitet.<\/p><p>3. Der Beirat soll gew\u00e4hrleisten, dass alle im Verein t\u00e4tigen Mitarbeiter laufend \u00fcber die Geschehnisse\u00a0im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Ma\u00dfnahmen und Verhalten des\u00a0Vereins beratend mitzuwirken.<\/p><h2>\u00a7 12 Abteilungen und Aussch\u00fcsse<\/h2><p>1. F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch\u00a0Beschluss des Beirates gegr\u00fcndet.<\/p><p>2. Die Abteilungen werden durch den Abteilungsleiter und Mitarbeiter, denen feste Aufgaben zugeteilt sind, geleitet: der Abteilungsleitung. Der Abteilungsleiter kann bei Verhinderung seine Vertretung delegieren.<\/p><p>3. Die f\u00fcr den Wettkampfsport und Breitensport notwendigen Aussch\u00fcsse sind in den jeweils zust\u00e4ndigen Abteilungen zu bilden und unterstehen der Abteilungsleitung. Versammlungen der Abteilungsleitung sowie der jeweiligen Aussch\u00fcsse werden nach Bedarf einberufen.<\/p><p>4. Abteilungsleiter und Mitarbeiter mit festen Aufgaben sowie die entsprechenden Aussch\u00fcsse, sind\u00a0in der Abteilungs-versammlung zu w\u00e4hlen; sie bed\u00fcrfen jedoch der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung. F\u00fcr die Einberufung der Abteilungsversammlungen gelten die Einberufungsvorschriften des \u00a7 9 der Satzung entsprechend; die Ver\u00f6ffentlichung in der Tagespresse ist jedoch\u00a0nicht notwendig. Die Abteilungsleitung ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und<br \/>auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.<\/p><p>5. F\u00fcr den Bereich Jugendsport ist ein Ausschuss f\u00fcr Jugendsport zu bilden. An der Spitze dieses\u00a0Ausschusses steht der Jugendleiter: danach die jeweiligen Jugendwarte der Abteilungen. Weitere\u00a0Mitglieder sind je zwei Vertreter der Sportjugend pro Abteilung, die von den Jugendlichen (14 -18<br \/>Jahre) der jeweiligen Abteilungen gew\u00e4hlt sind. Die Aufgaben des Jugendsportausschusses regelt\u00a0die Jugendordnung. Sie wird vom Vorstand erlassen.<\/p><p>6. Der Vorstand kann bei Bedarf auch f\u00fcr sonstige Vereinsaufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder vom Vorstand berufen werden. Die Sitzungen solcher Aussch\u00fcsse erfolgen nach Bedarf\u00a0und werden durch den zust\u00e4ndigen Leiter einberufen; dieser ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig.<\/p><h2>\u00a7 13 Protokollierung der Beschl\u00fcsse<\/h2><p>1. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung, der Abteilungsversammlung, des Beirates, des\u00a0Vorstandes der Abteilungsleitungen, ist jeweils ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p><p>2. \u00dcber alle Beschl\u00fcsse der Abteilungsversammlung sowie der Abteilungsleitungen ist der Vorstand\u00a0binnen einer Frist von acht Tagen zu unterrichten und zwar in der Form, dass ihm eine Durchschrift des Protokolls zugestellt wird. Diese Durchschrift ist an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einzusenden.<\/p><h2>\u00a7 14 Wahlen<\/h2><p>1. Die Mitglieder des Vorstandes und der Abteilungsleitungen werden auf die Dauer von 2 Jahren\u00a0gew\u00e4hlt. Die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern findet j\u00e4hrlich statt. Die jeweiligen Mitglieder bleiben\u00a0solange im Amt bis der entsprechende Nachfolger gew\u00e4hlt ist; eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p><p>2. In jeder ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist das Vereinslokal des\u00a0Vereins zu w\u00e4hlen. Als Vorschlag kommen nur solche Lokale in Frage, die die geeigneten Voraussetzungen f\u00fcr ein Vereinsleben sowohl in sportlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht\u00a0bieten k\u00f6nnen.<\/p><h2>\u00a7 15 Kassenpr\u00fcfung<\/h2><p>1. Die Hauptkasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des\u00a0Vereins gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Werden durch eine entsprechende Haushaltsplanung\u00a0noch weitere Kassen notwendig, so sind auch diese von den Kassenpr\u00fcfern zu pr\u00fcfen.<\/p><p>2. In diese zuletzt genannten Kassen kann im Laufe des Jahres der Hauptkassierer zusammen mit\u00a0einem Mitglied des Vorstandes ohne Voranmeldung Einblick verlangen. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht \u00fcber die Hauptkasse des Vereins und den\u00a0Abteilungsversammlungen einen Pr\u00fcfungsbericht \u00fcber die jeweilige Abteilungskasse.<\/p><p>3. Sollte der Verein zum Zwecke einer gemeinn\u00fctzigen Veranstaltung eine Veranstaltergemeinschaft\u00a0bilden und hierbei die F\u00fchrung einer besonderen Kasse dieser Veranstaltungsgemeinschaft notwendig\u00a0werden, so sind die beiden von der ordentlichen Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer<br \/>berechtigt und verpflichtet auch diese Kasse zu pr\u00fcfen. Der hierbei erstellte Kassenbericht ist\u00a0jedoch nur dem Vorstand vorzulegen.<\/p><h2>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2><p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt \u201eAufl\u00f6sung des Vereins\u201c stehen.<\/p><p>2. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es:<\/p><p>a) der Beirat mit einer Mehrheit von Dreivierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder<\/p><p>b) von Zweidritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.<\/p><p>3. Zu dieser Versammlung ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Vereins schriftlich auf dem Postweg\u00a0einzuladen. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen\u00a0stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.<\/p><p>4. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die\u00a0Stadt Neuwied (Stadtverwaltung Neuwied, Sportamt, 56564 Neuwied). Der Stadt Neuwied ist dieses Verm\u00f6gen mit der Zweckbestimmung zu \u00fcbergeben, es mindestens 2 Jahre zu verwalten.\u00a0Innerhalb dieser Frist ist das Verm\u00f6gen jedoch erstrangig einem bereits bestehenden, zweitrangig einem eventuell innerhalb dieser 2 Jahre neugegr\u00fcndeten Sportverein zu \u00fcbergeben, dessen\u00a0Sportart mindestens einer Sportart entsprechen muss, welche zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung des\u00a0Vereins in diesem betrieben wurde! Nach Ablauf dieser Frist geht das Verm\u00f6gen in den Besitz\u00a0der Stadt Neuwied \u00fcber. Das Verm\u00f6gen darf nur unmittelbar und ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzigen<br \/>Zwecken zu Gute kommen.<\/p><p>5. Sollte die Stadt Neuwied die ihr zugedachte Stellung nicht einnehmen k\u00f6nnen oder wollen, so\u00a0geht das Verm\u00f6gen unter gleichen Bedingungen an den Sportbund Rheinland e.V, 56075 Koblenz,\u00a0Rheinau 11.<\/p><p>6. Zur Durchf\u00fchrung der in Absatz 4 und 5 festgelegten Vorschriften ist der zuletzt t\u00e4tige Vorstand\u00a0als Verm\u00f6gensverwalter verpflichtet!<\/p><h2>\u00a7 17 Satzungs\u00e4nderungen<\/h2><p>Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 09.06.2017 in den folgenden Paragraphen\u00a0ge\u00e4ndert und tritt am Tage der Best\u00e4tigung durch das Amtsgericht Montabaur (VR 10077) in Kraft:\u00a0\u00a7 1 Absatz 3 neu.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG des Vereins f\u00fcr Leibes\u00fcbungen e.V. Oberbieber \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck 1. 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